Amateurfunk

Der Amateurfunk ist einer der ältesten Funkdienste in Deutschland. Er unterscheidet sich in vielen Bereichen von den anderen Diensten oder Anwendungen und bietet sehr viele Freiheiten, auf die ich jetzt etwas genauer eingehe.
Entwicklung und Geschichte
Der Amateurfunk ist fast so alt, wie die Funktechnik selbst. Im Jahr 1924 wurden in Deutschland erste Genehmigungen für Versuchssender ausgegeben, die aber Funkvereinen vorbehalten waren. Außerdem galten diese nur für Telegrafie und nicht für AM. Seit August 1933 wurden dann "Sendegenehmigungen für Funkfreunde" ausgegeben. Zu Beginn waren es 180 Sendelizenzen. Bis 1939 stieg die Zahl auf etwa 600 an. Nach dem Krieg gab es dann das erste Amateurfunkgesetz. Seit dieser Zeit ist viel passiert und der technische Fortschritt hat vielen geändert.
In der ehemaligen DDR konnte man als Mitglied in der GST eine Funklizenz erwerben.
Frequenzen
Anders als bei den anderen Funkdiensten oder Anwendungen, spricht man im Amateurfunk meist nicht von Kanälen. Das liegt schon daran, dass es nicht wie bei CB oder PM446 nur ein Band gibt, sondern eine Vielzahl von Bändern, auf denen Amateurfunker aktiv sein können. Jedes dieser Bänder hat unterschiedliche Bedingungen. Damit hier kein Chaos ausbricht, hat man sich bereits früh auf bestimmte Regeln geeinigt und Bandpläne festgelegt. Diese teilen das entsprechende Band in Bereiche auf, z.B. für Telegrafie (mit einer schmalen Bandbreite) oder digitale Betriebsarten. Die Bandpläne sind international und werden in den meisten Ländern der Erde umgesetzt. Es gibt aber immer wieder nationale Abweichungen. Für Deutschland ist Amateurfunk aktuell in den folgenden Frequenzbereichen gestattet:
Frequenzbereich | Band | Klasse(n) |
135,7 - 137,8 kHz | 2,2 km | A |
472 - 479 kHz | 630 m | A |
1.810 - 2.000 kHz | 160 m | A,E |
3.500 - 3.800 kHz | 80 m | A,E |
5.351,5 - 5.366,6 kHz | 60 m | A |
7.000 - 7.200 kHz | 40 m | A |
10.100 - 10.150 kHz | 30 m | A |
14.000 - 14.350 kHz | 20 m | A |
18.068 - 18.168 kHz | 17 m | A |
21.000 - 21.450 kHz | 15 m | A,E |
24.890 - 24.990 kHz | 12 m | A |
28 - 29,7 MHz | 10 m | A,E,N |
50 - 52 MHz | 6 m | A |
144 - 146 MHz | 2 m | A,E,N |
430 - 440 MHz | 70 cm | A,E,N |
1240 - 1300 MHz | 23 cm | A,E |
2320 - 2450 MHz | 13 cm | A,E |
3,4 - 3,475 GHz | 9 cm | A,E |
5,65 - 5,85 GHz | 6 cm | A,E |
10 - 10,5 GHz | 3 cm | A,E |
24 - 24,25 GHz | 1,2 cm | A,E |
47 - 47,2 GHz | 6 mm | A,E |
76 - 81 GHz | 4 mm | A,E |
122,25 - 123 GHz | 2,5 mm | A,E |
134 - 141 GHz | 2 mm | A,E |
241 - 250 GHz | 1,2 mm | A,E |
> 275 GHz | A,E |
Zulassung und Klassen
In der oberen Tabelle gibt es eine Spalte "Klassen". Das bedeutet, nicht jeder Funkamateur darf jeden Frequenzbereich nutzen. Daraus folgt, dass man nicht so ohne Weiteres am Amateurfunk teilnehmen darf. Wer am Amateurfunk teilnehmen möchte, muss in einer Prüfung vor der Bundesnetzagentur Kenntnisse aus dem Bereichen
- Kenntnisse von Vorschriften
- Betriebliche Kenntnisse
- Technische Kenntnisse
nachweisen. In den ersten beiden Bereichen sind die Prüfungsfragen in jeder Klasse identisch. Der Unterschied liegt in den nachzuweisenden technischen Kenntnissen. Hier sieht die Verordnung vor, dass
- Funkamateure der Klasse N grundlegende
- Funkamateure der Klasse E erweiterte, sowie
- Funkamateure der Klasse A umfangreiche
technische Kenntnisse nachweisen müssen. Praktisch bedeutet das, dass je nach angestrebter Klasse folgende Prüfungen abgelegt werden müssen:
Klasse N | Klasse B | Klasse A |
Kenntnisse von Vorschriften | Kenntnisse von Vorschriften | Kenntnisse von Vorschriften |
Betriebliche Kenntnisse | Betriebliche Kenntnisse | Betriebliche Kenntnisse |
Technik für Klasse N | Technik für Klasse N | Technik für Klasse N |
Technik für Klasse E | Technik für Klasse E | |
Technik für Klasse A |
Neben den Frequenzen, die genutzt werden können, gibt es auch unterschiede in der Sendeleistung, die verwendet werden darf. Mehr dazu findet ihr direkt bei der Bundesnetzagentur.
Rufzeichen
Ja, Amateurfunker haben Rufzeichen. Nach erfolgreichen Prüfung darf man nicht gleich loslegen, vielmehr muss man dann noch eine Zulassung beantragen. Dabei wird dem Funkamateur ein weltweit eindeutiges Rufzeichen zugeordnet. An diesem Rufzeichen erkannt man die Art der Station (also persönliches Rufzeichen, Clubstation usw) sowie die Lizenzklasse. Bei der Beantragung darf man Wunschrufzeichen angeben, die i.d.R. berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits vergeben sind oder anderen Regel widersprehen. Einen Anspruch gibt es aber nicht. Mehr Details findet ihr auf Unterseiten hier auf dieser Seite.
Geräte
Amateurfunker sind die einzigen Funkanwender, denen es gestattet ist, Geräte selbst zu bauen oder bestehende zu modifizieren. So kann darf man als Amateurfunker z.B. ein CB Funkgerät so umbauen, dass es für den Einsatz im Amateurband tauglich ist (unabhängig davon, ob das sinnvoll ist). Wer mag, kann auch von Grund auf einen Sender und/oder Empfänger bauen. Mit diesen Geräten ist es aber nicht erlaubt, außerhalb der Amateurfunkbänder zu arbeiten. Möchte also ein lizenzierter Amateurfunker am CB Funk teilnehmen, muss er dafür ein CB zugelassenes Gerät verwenden. Außerdem darf er das Amateurfunkrufzeichen im CB Funk nicht verwenden.
Neben dem Bau von Geräten, der heute nicht mehr so oft vorkommt, bauen viele Funkamateure ihre Antennen selbst. Dazu findet ihr auf dieser Seite ganz bestimmt auch weitere Infos.
Bedeutung
Wie auch der CB Funk, hat der Amateurfunk mit sinkenden Teilnehmerzahlen zu kämpfen. Der Altersdurchschnitt der Amateurfunker in Deutschland ist sehr hoch und so werden die Zahlen in den nächsten Jahren weiter drastisch sinken. Um dem Trend entgegen zu wirken, wurde im Jahr 2024 die neue Lizenzklasse N eingeführt, die nur grundlegende technische Kenntnisse verlangt, die man sich relativ schnell aneignen kann. Seit Juni 2024 gibt es die ersten Funker der Klasse N. Ob damit der Trend gestoppt oder gar umgekehrt werden kann, bleibt zu bezweifeln. Eine positive Entwicklung zeichnet sich aber bereits ab. Auch kommt dazu, dass viele ehemalige CB- oder Amateurfunker das Hobby neu entdecken und zurück kehren.
Anders als einige Funkdienste bzw. Anwendungen ist der Amateurfunk ein reines Hobby. Es ist sogar verboten, ihn für andere Zwecke einzusetzen. Während PMR446 z.B. auf Baustellen oder bei Veranstaltungen eingesetzt wird, ist dies im Amateurfunk nicht zugelassen. Das Übermitteln von Informationen für andere, die nicht den Amateurfunk betreffen ist untersagt. Einzige Ausnahme ist im Not- oder Katastrophenfall. Hier kann der Amateurfunk unterstützend wirken, wenn andere Wege der Kommunikation ausfallen sollten.
Reichweiten
Wegen der Vielzahl der nutzbaren Bänder und Frequenzen ist es möglich im Amateurfunk weltweite Verbindungen herzustellen. Die Reichweite ist dabei aber von vielen Faktoren abhängig wie:
- Band/Frequenz
- Antenne
- Sendeleistung
- Ausbreitungsbedingungen (Tageszeit, Jahreszeit)
Eine Diskussion über die Reichweite ist deshalb nicht sinnvoll. Es ist aber quasi jeder Ort der Welt jederzeit erreichbar. Die Grenze ergibt sich aus der verfügbaren Technik. Amateurfunk kann heute auch über Satelliten erfolgen.
Links
Hier gibt es mehr zu diesem Thema zu erfahren.