Amateurfunk

Der Amateurfunk ist einer der ältesten Funkdienste in Deutschland. Er unterscheidet sich in vielen Bereichen von den anderen Diensten oder Anwendungen und bietet sehr viele Freiheiten, auf die ich jetzt etwas genauer eingehe.

Entwicklung und Geschichte

Der Amateurfunk ist fast so alt, wie die Funktechnik selbst. Im Jahr 1924 wurden in Deutschland erste Genehmigungen für Versuchssender ausgegeben, die aber Funkvereinen vorbehalten waren. Außerdem galten diese nur für Telegrafie und nicht für AM. Seit August 1933 wurden dann "Sendegenehmigungen für Funkfreunde" ausgegeben. Zu Beginn waren es 180 Sendelizenzen. Bis 1939 stieg die Zahl auf etwa 600 an. Nach dem Krieg gab es dann das erste Amateurfunkgesetz. Seit dieser Zeit ist viel passiert und der technische Fortschritt hat vielen geändert. 

In der ehemaligen DDR konnte man als Mitglied in der GST eine Funklizenz erwerben. 

Frequenzen

Anders als bei den anderen Funkdiensten oder Anwendungen, spricht man im Amateurfunk meist nicht von Kanälen. Das liegt schon daran, dass es nicht wie bei CB oder PM446 nur ein Band gibt, sondern eine Vielzahl von Bändern, auf denen Amateurfunker aktiv sein können. Jedes dieser Bänder hat unterschiedliche Bedingungen. Damit hier kein Chaos ausbricht, hat man sich bereits früh auf bestimmte Regeln geeinigt und Bandpläne festgelegt. Diese teilen das entsprechende Band in Bereiche auf, z.B. für Telegrafie (mit einer schmalen Bandbreite) oder digitale Betriebsarten. Die Bandpläne sind international und werden in den meisten Ländern der Erde umgesetzt. Es gibt aber immer wieder nationale Abweichungen. Für Deutschland ist Amateurfunk aktuell in den folgenden Frequenzbereichen gestattet:

FrequenzbereichBandKlasse(n)
135,7 - 137,8 kHz2,2 kmA
472 - 479 kHz630 mA
1.810 - 2.000 kHz160 mA,E
3.500 - 3.800 kHz80 mA,E
5.351,5 - 5.366,6 kHz60 mA
7.000 - 7.200 kHz40 mA
10.100 - 10.150 kHz30 mA
14.000 - 14.350 kHz20 mA
18.068 - 18.168 kHz17 mA
21.000 - 21.450 kHz15 mA,E
24.890 - 24.990 kHz12 mA
28 - 29,7 MHz10 mA,E,N
50 - 52 MHz6 mA
144 - 146 MHz2 mA,E,N
430 - 440 MHz70 cmA,E,N
1240 - 1300 MHz23 cmA,E
2320 - 2450 MHz13 cmA,E
3,4 - 3,475 GHz9 cmA,E
5,65 - 5,85 GHz6 cmA,E
10 - 10,5 GHz3 cmA,E
24 - 24,25 GHz1,2 cmA,E
47 - 47,2 GHz6 mmA,E
76 - 81 GHz4 mmA,E
122,25 - 123 GHz2,5 mmA,E
134 - 141 GHz2 mmA,E
241 - 250 GHz1,2 mmA,E
> 275 GHz A,E

Zulassung und Klassen

In der oberen Tabelle gibt es eine Spalte "Klassen". Das bedeutet, nicht jeder Funkamateur darf jeden Frequenzbereich nutzen. Daraus folgt, dass man nicht so ohne Weiteres am Amateurfunk teilnehmen darf. Wer am Amateurfunk teilnehmen möchte, muss in einer Prüfung vor der Bundesnetzagentur Kenntnisse aus dem Bereichen

  • Kenntnisse von Vorschriften
  • Betriebliche Kenntnisse
  • Technische Kenntnisse

nachweisen. In den ersten beiden Bereichen sind die Prüfungsfragen in jeder Klasse identisch. Der Unterschied liegt in den nachzuweisenden technischen Kenntnissen. Hier sieht die Verordnung vor, dass

  • Funkamateure der Klasse N grundlegende
  • Funkamateure der Klasse E erweiterte, sowie
  • Funkamateure der Klasse A umfangreiche

technische Kenntnisse nachweisen müssen. Praktisch bedeutet das, dass je nach angestrebter Klasse folgende Prüfungen abgelegt werden müssen:

Klasse NKlasse BKlasse A
Kenntnisse von VorschriftenKenntnisse von VorschriftenKenntnisse von Vorschriften
Betriebliche KenntnisseBetriebliche KenntnisseBetriebliche Kenntnisse
Technik für Klasse NTechnik für Klasse NTechnik für Klasse N
 Technik für Klasse ETechnik für Klasse E
  Technik für Klasse A

Neben den Frequenzen, die genutzt werden können, gibt es auch unterschiede in der Sendeleistung, die verwendet werden darf. Mehr dazu findet ihr direkt bei der Bundesnetzagentur.

Rufzeichen

Ja, Amateurfunker haben Rufzeichen. Nach erfolgreichen Prüfung darf man nicht gleich loslegen, vielmehr muss man dann noch eine Zulassung beantragen. Dabei wird dem Funkamateur ein weltweit eindeutiges Rufzeichen zugeordnet. An diesem Rufzeichen erkannt man die Art der Station (also persönliches Rufzeichen, Clubstation usw) sowie die Lizenzklasse. Bei der Beantragung darf man Wunschrufzeichen angeben, die i.d.R. berücksichtigt werden, soweit sie nicht bereits vergeben sind oder anderen Regel widersprehen. Einen Anspruch gibt es aber nicht. Mehr Details findet ihr auf Unterseiten hier auf dieser Seite.

Geräte

Amateurfunker sind die einzigen Funkanwender, denen es gestattet ist, Geräte selbst zu bauen oder bestehende zu modifizieren. So kann darf man als Amateurfunker z.B. ein CB Funkgerät so umbauen, dass es für den Einsatz im Amateurband tauglich ist (unabhängig davon, ob das sinnvoll ist). Wer mag, kann auch von Grund auf einen Sender und/oder Empfänger bauen. Mit diesen Geräten ist es aber nicht erlaubt, außerhalb der Amateurfunkbänder zu arbeiten. Möchte also ein lizenzierter Amateurfunker am CB Funk teilnehmen, muss er dafür ein CB zugelassenes Gerät verwenden. Außerdem darf er das Amateurfunkrufzeichen im CB Funk nicht verwenden. 

Neben dem Bau von Geräten, der heute nicht mehr so oft vorkommt, bauen viele Funkamateure ihre Antennen selbst. Dazu findet ihr auf dieser Seite ganz bestimmt auch weitere Infos. 

Bedeutung

Wie auch der CB Funk, hat der Amateurfunk mit sinkenden Teilnehmerzahlen zu kämpfen. Der Altersdurchschnitt der Amateurfunker in Deutschland ist sehr hoch und so werden die Zahlen in den nächsten Jahren weiter drastisch sinken. Um dem Trend entgegen zu wirken, wurde im Jahr 2024 die neue Lizenzklasse N eingeführt, die nur grundlegende technische Kenntnisse verlangt, die man sich relativ schnell aneignen kann. Seit Juni 2024 gibt es die ersten Funker der Klasse N. Ob damit der Trend gestoppt oder gar umgekehrt werden kann, bleibt zu bezweifeln. Eine positive Entwicklung zeichnet sich aber bereits ab. Auch kommt dazu, dass viele ehemalige CB- oder Amateurfunker das Hobby neu entdecken und zurück kehren. 

Anders als einige Funkdienste bzw. Anwendungen ist der Amateurfunk ein reines Hobby. Es ist sogar verboten, ihn für andere Zwecke einzusetzen. Während PMR446 z.B. auf Baustellen oder bei Veranstaltungen eingesetzt wird, ist dies im Amateurfunk nicht zugelassen. Das Übermitteln von Informationen für andere, die nicht den Amateurfunk betreffen ist untersagt. Einzige Ausnahme ist im Not- oder Katastrophenfall. Hier kann der Amateurfunk unterstützend wirken, wenn andere Wege der Kommunikation ausfallen sollten. 

Reichweiten

Wegen der Vielzahl der nutzbaren Bänder und Frequenzen ist es möglich im Amateurfunk weltweite Verbindungen herzustellen. Die Reichweite ist dabei aber von vielen Faktoren abhängig wie:

  • Band/Frequenz
  • Antenne
  • Sendeleistung
  • Ausbreitungsbedingungen (Tageszeit, Jahreszeit)

Eine Diskussion über die Reichweite ist deshalb nicht sinnvoll. Es ist aber quasi jeder Ort der Welt jederzeit erreichbar. Die Grenze ergibt sich aus der verfügbaren Technik. Amateurfunk kann heute auch über Satelliten erfolgen.

Links

Hier gibt es mehr zu diesem Thema zu erfahren.