Freenet und PMR446

Die Bundesnetzagentur hat ja bereits im Amtsblatt 12/2025 klargestellt, dass Freenet ausschließlich mit Handfunkgeräten ohne Netzteil zugelassen ist. Ein Betrieb als Station ist unzulässig. Im Amtsblatt 21/2025 folgte nun noch mal die Klarstellung der Zulassung von PRM446 Geräten, die sehr ähnlich ist.
Wichtig ist zu wissen, dass mit beiden Veröffentlichungen keine neuen Richtlinien herausgegeben wurden. Es wurde nur noch mal genauer erklärt, was die Zulassung wirklich beinhaltet, aber von vielen einfach missachtet wurde. Also um es noch mal auf den Punkt zu bringen:
- Der Einsatz von Amateurfunkgeräten für Freenet und/oder PMR446 ist und war verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, durch durchaus teuer werden kann.
- Der Einsatz von externen Antennen (Autodach, Hausdach, Mast) ist nicht zulässig.
- Der Einsatz von Repeatern oder Gateways in andere Funknetze oder über das Internet ist nicht zugelassen.
- Es sind quasi nur Handfunkgeräte zugelassen.
- Beide Anwendungen (Freenet und PMR446) richten sich explizit an Funkverbindungen über sehr kurze Distanzen.
Wer darauf nicht steht und mehr will, die Lizenzklasse N im Amateurfunk ist relativ einfach zu erreichen und erlaubt den Betrieb im 2m Band (ähnlich Freenet), in 70cm Band (quasi wie PMR446) sowie im 10m Band der Kurzwelle (wie CB nur ohne den Müll). Darüber hinaus sind die Sendeleistungen deutlich höher und man darf ohne Bedenken Antennen bauen, aufs Dach bauen oder auf einen Mast setzen.
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Headerinfo (Bild 6) [siehe]
Auch bei diesem Bild weiß ich nicht mehr, wo es entstanden ist. Vermutlich irgendwo im Wald hier in der Nähe.